Reglement

Das wichtigste in Kürze zusammengefasst...

 

1. Allgemeines

Das Chinderhuus Cham wird vom Trägerverein Chinderhuus Cham geführt. Der Verein hat eine Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Cham und anderen Gemeinden, wonach Betreuungsgutscheine im Chinderhuus eingelöst werden können.

Der Verein bietet familienergänzende Kinderbetreuung an für Kinder von 4 Monaten bis zum Kindergarteneintritt. 

 

2. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt schriftlich. Das Anmeldeformular kann bei der Krippenleitung bezogen werden.

Die Kinder besuchen das Chinderhuus regelmässig während mindestens einem ganzen Tag pro Woche. Es werden keine Halbtage angeboten.

Sollten alle Plätze besetzt sein, wird eine Warteliste geführt.

 

3. Eingewöhnung

Die Eingewöhnungszeit findet vor dem eigentlichen Betreuungsbeginn statt. Sie wird schrittweise und in Absprache mit den Eltern individuell gestaltet.

 

4. Absenzen und Krankheiten

Die vereinbarten Betreuungstage können nicht abgetauscht werden.

Zusatztage sind je nach Auslastung möglich. Es wird das entsprechende Taggeld verrechnet.

Kann ein Kind das Chinderhuus an einem vorgesehenen Tag nicht besuchen, muss es gleichentags bis spätestens um 9.00 Uhr abgemeldet werden.

Kinder mit hohem Fieber oder ansteckender Krankheit können nicht betreut werden. Erkrankt ein Kind während des Tages, muss es abgeholt werden.

 

6. Zahlungsmodus

Die Betreuungskosten werden im Voraus in Rechnung gestellt und müssen bis zum Anfang des Betreuungsmonates bezahlt werden.

Berechnet werden die effektiv vereinbarten Betreuungstage. Kein Taggeld wird erhoben an Feiertagen und während den Betriebsferien.

 

7. Kündigung

Der Austritt eines Kindes hat durch schriftliche Kündigung an die Krippenleitung unter Einhaltung einer zweimonatlichen Kündigungsfrist auf Ende des Monats zu erfolgen.

Austritte sind jederzeit möglich. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind die vollen Betreuungskosten zu zahlen.

 

8. Versicherungen

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Für mitgebrachte Spielsachen und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.