Reglement "Chinderhuus" Cham

Reglement Chinderhuus Cham (PDF)

1. Allgemeines


Das „Chinderhuus“ wird vom Trägerverein Familie plus Cham geführt. Durch eine Leistungsvereinbarung ist der Verein von der Gemeinde beauftragt,  familienergänzende Kinderbetreuung in Cham anzubieten und zu koordinieren. Für diese Angebote entrichtet die Gemeinde Cham den Einwohnern einen jährlichen finanziellen Beitrag.

Ansprechpartnerin für Interessierte und Eltern in organisatorischen und administrativen Belangen ist die Leitungsstelle.

2. Betreuungsgrundsätze

Die Kinder werden nach anerkannten pädagogischen und entwicklungspsychiologischen Grundsätzen betreut. Ziel ist eine dem Alter entsprechende emotionale , geistige und soziale Entwicklung des Kindes zu fördern.

Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen von ausgebildeten und qualifizierten Fachpersonen betreut.


3. Öffnungszeiten

Das „Chinderhuus“ ist von Montag bis Freitag von 7.00 – 18.30 Uhr geöffnet.

Die Eltern regeln mit der Leitungsstelle verbindliche Bring - und Abholzeiten beziehungsweise Präsenzzeiten der Kinder. Die Kinder müssen bis spätestens 18.25 Uhr abgeholt werden, früheste Abholzeit ist 17.00 Uhr.

Geschlossen bleibt das Chinderhuus: An kantonalen und nationalen Feiertagen.Während den Betriebsferien. (Zwei Wochen in der zweiten Julihälfte und vom 24. Dezember bis 2.Januar.)

Am Vorabend eines gesetzlichen Feiertages schliesst das Chinderhuus um 17.30 Uhr.

Wird das Kind von einer Person abgeholt, die dem Personal des Chinderhuus unbekannt ist, müssen dies die Eltern vorher bekannt geben.


4. Anmeldung und Aufnahme

Es werden Kinder im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulzeit aufgenommen.

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt schriftlich. (Anmeldungsformular)Falls kein Betreuungsplatz verfügbar ist, besteht für die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind auf die Warteliste zu setzen. Grundsätzlich werden Geschwister von bereits im Chinderhuus betreuten Kindern bevorzugt behandelt.


Die Kinder besuchen das Chinderhuus regelmässig während mindestens einem ganzen Tagen pro Woche.

Für jedes aufgenommene Kind besteht zwischen Eltern und Chinderhuus eine Betreuungsvereinbarung. Darin werden Betreuungstage, Zeiten, Tarif sowie individuelle Begebenheiten geregelt.

Die Eingewöhnungszeit wird schrittweise und in Absprache mit den Eltern individuell gestaltet. Mindestens währen den zwei ersten Betreuungstagen ist das Kind stundenweise awesend.

Das „Chinderhuus“ steht Kindern aus allen Familienformen und -situationen offen. Kinder aus der Gemeinde Cham werden bevorzugt aufgenommen.

Mindestens ein Elternteil muss Vereinsmitglied sein oder werden.


5. Absenzen und Krankheiten

Kurzabsenzen und unentschuldigte Absenzen werden in Rechung gestellt.
Absenzen bei Krankheit/Unfall von mehr als einer Woche, bei schriftlicher Abmeldung, werden mit reduziertem Tarif verrechnet. (50%)

Kein Taggeld wird erhoben: an Feiertagen, während der Betriebsferien und einer frei wählbaren Woche pro Jahr.

Die vereinbarten Betreuungstage können nicht abgetauscht werden.
Für Zusatztage wird das entsprechende Taggeld verrechnet.

Kann ein Kind das „Chinderhuus“ an einem vorgesehenen Tag nicht besuchen, muss es gleichentags zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr abgemeldet werden.

Kinder mit hohem Fieber oder ansteckender Krankheit können nicht betreut werden. Erkrankt ein Kind während des Tages, muss es nach Möglichkeit abgeholt werden. In dringenden Fällen wird ein Arzt in Cham kontaktiert.

Kinder mit Behinderung können nach Absprache mit der Leitungsstelle aufgenommen werden.


6. Zahlungsmodus

Die Betreuungskosten werden im Laufe des vorhergehenden Monats in Rechnung gestellt und müssen bis Ende des verrechneten Monats bezahlt werden.

Berechnet werden die effektiv vereinbarten Betreuungstage.

Die Beiträge sind nach Einkommen der Eltern abgestuft. (siehe Tariftabelle)

Für die Tarifberechnung müssen die Berechnungsunterlagen (Lohnausweise, Mietvertrag etc. ) rechtzeitig und vollständig eingesehen werden können.
 
Reichen die Eltern keinen Berechnungsunterlagen ein, wird der kostendeckende Betrag verrechnet.

Über Änderungen der Einkommensverhältnisse ist die Leitungsstelle von den Eltern umgehend zu informieren.


7. Ausschluss

Kinder können zeitlich beschränkt oder dauernd vom Besuch ausgeschlossen werden:
- wenn das Taggeld nicht bezahlt wird
- wenn sie immer wieder unentschuldigt fehlen
- bei schwerwiegenden Verhaltensstörungen
- wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist
Über den definitiven Ausschluss entscheidet die Geschäftsleitung.


8. Kündigung

Der Austritt eines Kindes hat durch schriftliche Kündigung an die Leitungstelle unter Einhaltung einer zweimonatlichen Kündigungsfrist auf Ende des Monats zu erfolgen.

Austritte sind jederzeit möglich. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind noch die vollen Betreuungskosten zu zahlen.


9. Versicherungen

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Für mitgebrachte Spielsachen und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


10. Kompetenzen

Für die Administration ist die Leitungsstelle verantwortlich. Für den Tagesablauf und die Betreuung sind die Betreuungsverantwortlichen zuständig.

Wünsche, Anfragen und Beschwerden können je nach Art an die Leitungsstelle oder an die Betreuerinnen gerichtet werden. Aushilfen und Auszubildende sind dafür nicht zuständig.

 
11. Mahlzeiten und Kleidung

Das Kind bekommt im Chinderhuus einen Znüni, ein Mittagessen und ein Zvieri. Die Essenszeiten sind verbindlich. Esswaren dürfen keine mitgebracht werden.

Die Eltern von Kleinstkindern sorgen für Schoppen- und Breinahrung.

Die Eltern sind besorgt, dass Hausschuhe, Ersatzkleidung, Windeln und Zahnbürste vorhanden sind.

Das „Chinderhuus“-Team und die Geschäftsleitung des Vereins Familie plus freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit und viele bereichernde Begegnungen.



Cham, 1. Januar 2008

nach oben