Pädagogisches Konzept - Chinderhuus Cham
Pädagogisches Konzept (PDF)
1. Sinn und Zweck des pädagogischen Konzeptes
- Das pädagogische Konzept soll die gemeinsame Grundlage für die erzieherische Arbeit im Chinderhuus bilden.
- Mitarbeiter/innen anerkennen diese Leitideen und wirken dadurch als Team.
- Das pädagogische Konzept ist ein Arbeitsinstrument. Es soll mit den Erfahrungen und Bedürfnissen wachsen, angepasst und verfeinert werden.
- Das pädagogische Konzept lässt genügend Raum für Individualität und Spontaneität.
2. Unser Auftrag
Er umfasst die beiden Hauptbereiche: Betreuung und Erziehung.
Unser Erziehungsziel ist die Integration der uns anvertrauten Kinder in die Gruppe in einer wohlwollenden, kinderfreundlichen Atmosphäre. Wir verstehen unsere Arbeit als familienergänzend und wirken partnerschaftlich mit Eltern und Schule zusammen.
Hauptinhalte des Betreuungsauftrages bilden die Gewährleistung der Sicherheit und die körperliche und seelische Integrität jedes Kindes.
3. Pädagogische Leitideen
3.1 Allgemeines
Wir wollen, dass sich die Kinder in ihren persönlichen Fähigkeiten und Neigungen entfalten können und unterstützen ihre Weiterentwicklung.
Wir legen dabei besonderen Wert auf die Stärkung des Selbstvertrauens und der Selbstverantwortung, auf die Entfaltung der sozialen Fähigkeiten und der Förderung der positiven Kräfte des Kindes.
Als Mitarbeiter/innen begegnen wir den Kindern mit Achtung und Toleranz.
Wir vermitteln ihnen ein Erwachsenenbild das vielfältige Eigenschaften (Stärken und Schwächen) mit einbezieht und Vertrauen schafft.
Von den Kindern erwarten wir, dass sie sich an die geltenden Regeln und Strukturen des Betriebes halten.
Von den Eltern erwarten wir, dass sie das pädagogische Konzept anerkennen und damit den Betreuungsalltag unterstützen.
3.2 Gruppe und Individuum
Die Form des Zusammenlebens ist die der Gruppe. Das Wohl der Gruppe steht im Mittelpunkt und hat höchste Priorität. Alle Bestrebungen, Lenkungen und Interventionen sind aus diesem Blickwinkel vorzunehmen und zu begründen.
Die kleineren Kinder werden gezielt und ihren Bedürfnissen entsprechend in die Gruppe eingeführt.
Die Kinder sollen bereit sein zu lernen, sich gegenseitig zu tolerieren, zu respektieren und Regeln und Anweisungen zu befolgen.
Individuelle Beziehungen und Bedürfnisse sollen von den Kindern selber geäussert oder signalisiert werden.
3.3 Gruppenanimation und Freiräume
Dem freien Spielen gilt ein hoher Stellenwert und soll viel Raum gegeben werden.
Individuelle Aktivitäten ausserhalb des Chinderhuus (Bibliothek, Musikstunden usw.) sind in gegenseitiger Absprache (Eltern - Betreuungspersonal) möglich.
Im Tagesablauf wechseln freies Spiel und Gruppenaktivitäten in angemessenem Rhythmus.
Animation durch die Betreuungspersonen ist als Angebot erwünscht. Die Kinder machen nach Wunsch davon Gebrauch. Tun sie dies, müssen sie die Anweisungen befolgen.
Anlässe und kulturelle Bräuche aus dem schweizerischen Kulturkreis werden in der Gruppe gestaltet und gefeiert.
3.4 Nutzung der Infrastruktur
Räume im Haus:
Es gibt Räume für spezielle Tätigkeiten z. B. Hausaufgaben- oder Ruhezimmer, Küche, Toiletten; andere Räume stehen für das freie Spiel zur Verfügung. Die Auflagen sind in der Hausordnung festgehalten.
Garten:
Wir bieten den Kindern naturnahen Spielraum im Freien, den sie nach ihren Vorstellungen erleben und bespielen dürfen. Kreativität und Erleben der Natur stehen hier vor strikten Ordnungsvorstellungen.
Die Kinder werden ermuntert, sich möglichst oft im Freien zu bewegen.
3.5 Ordnung und Sauberkeit
Die Kinder werden zu einer altersgemässen Körperpflege angehalten und werden dabei von den Mitarbeiter/innen unterstützt.
Im Haus werden grundsätzlich Hausschuhe getragen. Beim Betreten und Verlassen des Hauses wird die Kleidung in der Garderobe gewechselt.
Noch nicht abgeschlossene Spiele und Arbeiten dürfen liegenbleiben. Ein Kind startet eine neue Aktivität erst, wenn die vorherige abgeschlossen ist. Spiele und Arbeiten sind abgeschlossen, wenn die Gebrauchsgegenstände wieder an ihrem angestammten Platz versorgt sind.
Die Kinder helfen aktiv mit Ordnung zu halten.
Die Grundlagen für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit und den Reinigungsturnus sind im Hygienekonzept festgehalten.
3.6 Spielmaterial
Durch das Vorleben der Betreuungspersonen lernen die Kinder den verantwortungsvollen Umgang mit den Spielsachen und der Natur.
Angebote zu kreativem Gestalten wie Zeichnen, Malen, Modellieren und Basteln sind uns wichtig. Die Kinder sollen ohne Ergebnisdruck verschiedene, möglichst natürliche und einfache Materialien erleben und erfahren können.
Heikle Instrumente oder Werkzeuge werden unter Anleitung eingesetzt.
Unter ‘weniger ist mehr’ verstehen wir ein bewusst eingesetztes Angebot von Spielsachen. Das Angebot soll die Gruppendynamik fördern und die Atmosphäre positiv gestalten.
Das Angebot an Spielwaren wird von Zeit zu Zeit wieder gewechselt und ergänzt.
3.7 Aufgaben und Verantwortung der Kinder, Mithilfe
Die Kinder übernehmen ihrem Alter entsprechende kleine, sich im üblichen Tagesverlauf wiederholende Aufgaben.
Dem individuellen Entwicklungsstand entsprechende Übergabe von Verantwortung stärkt das Selbstwertgefühl der Kinder.
3.8 Schule und Hausaufgaben
Ansprechpartner für Lehrpersonen sind grundsätzlich die Eltern.
Die Eltern informieren die Betreuungspersonen über Terminveränderungen und/oder Anlässe/Aktivitäten in der Schule oder den Vereinen.
Den Schulweg legen die Kinder selbständig zurück. Kindergartenkinder werden bei Bedarf begleitet (z.B. während der ersten 2-3 Monate).
Grundsätzlich lösen die Kinder die Hausaufgaben selbständig.
Die Betreuerinnen sorgen für eine aufgabengerechte Situation und Atmosphäre.
Die Kinder werden angehalten, die Hausaufgaben sauber und vollständig zu erledigen.
Die Verantwortung für die Hausaufgaben liegt übergeordnet bei der Schülerin/dem Schüler und der Lehrperson.
Die Betreuungspersonen übernehmen keine therapeutischen Massnahmen oder spezielle schulische Förderung.
3.9 Gestaltung des Tagesablaufes
Ankunft und Heimkehr der Vorschulkinder:
Die Kinder müssen bis spätestens 18.30 h abgeholt sein.
Feste Zeiten sind: 12.00 h Mittagessen und 15.30 / 16.00 h Zvieri
Die Eltern begleiten ihre Kinder beim Kleider-Wechseln. Dies erleichtert für alle das Ankommen und Weggehen.
Ausflüge:
Altersgemäss entdecken die Kinder zusammen mit den Betreuungspersonen die nähere Umgebung des Chinderhuus. Natur und nicht kommerzialisierte Orte haben Vorrang.
Ferien:
Während der Ferienzeit können verschiedene Projekte Abwechslung bieten. Unterstützung durch aussenstehende Personen (z. B. Vorstands- oder Vereinsmitglieder) ist erwünscht. Initialisiert und koordiniert werden diese von den Betreuungspersonen.
4. Zusammenarbeit
4.1 Zusammenarbeit im Team allgemein
Als wichtige Werte für die Zusammenarbeit erachten wir:
Vertrauen, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Toleranz, Offenheit, Spielraum für die unterschiedlichen Persönlichkeiten, eigene Ideen, Kritikfähigkeit und eine offene Informationspraxis.
Als organisatorische Grundlage für die Zusammenarbeit gelten die Führungsinstrumente wie Stellenbeschreibung, Personalreglement, pädagogisches Konzept und Organigramm.
Diese werden ergänzt durch die wöchentliche Teamsitzung. Wichtige Inhalte dieser Teamsitzung sind:
- Informationsfluss: Mitarbeiter/innen --> Leitungsstelle und Leitungsstelle --> Mitarbeiter/innen
- Aktuelle Planung und Organisation des Betriebes
- Besprechen von aktuellen Erziehungssituationen
- Fragen der Zusammenarbeit
- Hausordnung und Hygienekonzept
- Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts
- gemeinsames Entwickeln von Projekten und speziellen Aktivitäten (Elterntage, öffentliche Anlässe, Ferienunternehmungen) in Zusammenarbeit mit der Leitungsstelle und dem Vorstand
4.2 Zusammenarbeit der Betreuer/innen
Die Aufteilung der Kinder in die Gruppen ist geregelt. Die Gruppenleiterin und die weiteren Betreuungspersonen sind bestimmt und den Kindern bekannt. Je nach Bedürfnis und Situation kann die Situation auch vorübergehend flexibel gestaltet werden.
Das Betreuungspersonal koordiniert durch tägliche, kurze Absprachen den Tagesablauf und die Aufsichtsverantwortung fest.
Die Kinder sind im Chinderhuus und auf Ausflügen immer in Sicht- oder Hörweite beaufsichtigt.
Das Betreuungspersonal leitet die notwendigen Informationen gegenseitig weiter.
4.3 Zusammenarbeit mit der Leitungsstelle und dem Vorstand
Die Aufgaben und Verantwortung der Leitungsstelle sind:
- Führen des Chinderhuus
- Aufnahmeverfahren
- Personalangelegenheiten
- Bedürfnisse aufnehmen
Die Leitungsstelle ist das Bindeglied zwischen Betrieb und Vorstand. Sie übernimmt die Informationsaufgabe und bringt gegenseitig Bedürfnisse, Fragen und Anregungen ein.
4.4 Führen der Lernenden
Die Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, die Lernenden Schritt für Schritt in die verschiedenen Aufgaben einzuarbeiten.
Dabei setzen sie angemessene Ziele und kontrollieren diese. Dies ermöglicht regelmässige Rückmeldungen über Qualität und Quantität der Arbeit.
Bei der berufliche Grundausbildung (Fachfrau Betreuung) ist der Bildungsplan (oda) konsequent umzusetzen.
Den Lernenden wird während der Arbeitszeit genügend Zeit für individuelles Arbeiten und Lernen zur Verfügung gestellt.
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern
Kontakte und Informationsaustausch zur täglichen Betreuungsarbeit und -organisation ist Aufgabe des Betreuungspersonals.
Die Eltern werden für Informationen und/oder Erfahrungsaustausch zu Elternanlässen eingeladen. Die Initiative kann vom Betrieb oder vom Vorstand aus gehen.
5. Weiterbildung
Fachspezifische Weiterbildungen der Mitarbeiter/innen werden vom Vorstand nach Möglichkeit unterstützt (siehe auch Personalreglement).
Besonderes Gewicht legen wir auch auf die Weiterbildung am Arbeitsplatz durch regelmässige Mitarbeitergespräche, Zielsetzungen und Kontrolle der gesetzten Ziele oder Verbesserungspunkte.
Cham 20. April 2004 (überarbeitet)
Erarbeitet, genehmigt und verabschiedet durch:
die Leitungsstelle
das Betreuungsteam
den Vorstand